Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Anmeldung. Mit dem Vereinseintritt wird die Satzung der SG Jößnitz e.V. und die Beitragsordnung mit den jeweils gültigen Beitragssätzen anerkannt.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich mittels SEPA-Lastschriftverfahren gemäß erteilter Einzugsermächtigung.
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats:
Zahlungsempfänger: Sportgemeinschaft Jößnitz e.V.
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE52SGJ00000367245
Mandatsreferenz (Mitglieds-Nr.): wird separat mit der Eintrittsbestätigung mitgeteilt
Ich ermächtige die Sportgemeinschaft Jößnitz e.V. widerruflich, den von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit mittels Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.